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   VGH Hessen, 16.12.2020 - 8 B 3000/20.N   

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https://dejure.org/2020,41517
VGH Hessen, 16.12.2020 - 8 B 3000/20.N (https://dejure.org/2020,41517)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.12.2020 - 8 B 3000/20.N (https://dejure.org/2020,41517)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 8 B 3000/20.N (https://dejure.org/2020,41517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkungen des Publikumsverkehrs in Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 6 B 11642/20

    Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung

    Somit ist eine Ungleichbehandlung von großflächigen Lebensmittelmärkten mit kleineren Märkten bereits in der Sache nicht zu erkennen, da es sich um einen anderen Sachverhalt handelt (HessVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 8 B 3000/20.N -, juris Rn. 36; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - OVG 11 S 124/20 -, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 424/20

    Corona-Pandemie; Kundenbeschränkung für großflächigen Einzelhandel; 800

    Dies ist zwangsläufige Folge der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, welche jedoch als grundsätzlich anerkannt einzustufen ist und für sich genommen keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot darstellt (NdsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2020 - 13 MN 552/20 -, juris Rn. 16 m. w. N.; ThürOVG, Beschl. v. 21. Dezember 2020 - 3 EN 812/20 -, juris Rn. 67; HessVGH, Beschl. v. 16. Dezember 2020 - 8 B 3000/20.N - anders wohl OVG Saarland, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 2 B 363/20 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 R 20/21

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften während der

    Die fehlende konkrete Bestimmbarkeit der Infektionsquelle rechtfertigt ausgehend davon, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Anzahl regelmäßig ansonsten nicht zusammentreffender Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 8 B 3000/20.N - juris Rn. 33), den Rückschluss, dass auch Ladengeschäfte mit Mischsortimenten zum Infektionsumfeld zählen.
  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

    Diese Situation mit der damit verbundenen Sogwirkung führt insbesondere dazu, dass die potentiellen Kunden in einer Großstadt wie Hamburg insbesondere den öffentlichen Nahverkehr nutzen, wo aufgrund der räumlichen Enge und der Problematik, Mindestabstände einzuhalten, ein besonderes Infektionsrisiko besteht (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 16.12.2020, 8 B 3000/20.N, juris Rn. 32).
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